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Betriebliche Gesundheitsförderung
Psychologische/psychosoziale Beratung nach § 20b SGB V

Externes psychologisches Beratungsangebot/psychosoziale Beratung für Firmen und deren Angestellte

Betriebliche Gesundheitsförderung
Psychologische/psychosoziale Beratung nach § 20b SGB V

Firmen und Unternehmen sind im Rahmen ihre betrieblichen Gesundheitsfürsorge immer häufiger bereit, sich zur Unterstützung der Angestellten aller Ebenen an den Honorarkosten einer psychologischen Beratung/Begleitung für bis zu 10 Stunden zu beteiligen. 


Diese Beratungen sind dazu geeignet, um in psychologisch oder psychosozial relevanten Belastungssituationen (beruflich und/oder privat) rasche professionelle Entlastung und somit psychische Gesundheitsprophylaxe anzubieten. 


Für einige regionale Unternehmen bin ich in seit Jahren zuverlässige Vertragspartnerin und stehe den Mitarbeitenden bei psychischen Beschwerden, persönlichen, familiären oder interkollegialen Themen und Konflikten als psychologische Beraterin zur Seite. Dabei hat sich ein Schwerpunkt für Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen ergeben, wobei ich jedoch grundsätzlich psychologische Leistungen für Unternehmen aller Branchen anbiete. 


Fragen Sie vertrauensvoll bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Betriebsrat an, ob Ihr Arbeitgeber diesen Service anbietet. Ich stehe Ihrem Unternehmen gerne für eine Kooperationsvereinbarung als externe psychologische Beratungs- und Hilfestelle zur Seite. 


Das Honorar deckt die Beratungen und die organisatorischen und Verwaltungs-Kosten der Kooperation ab.


Zeit: 1 Stunde

Honorar: 151,35 €

Ort: Praxis/ online/ Unternehmensadresse

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